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Nürnberger Trinkwasser: Streng kontrolliert für unbeschwerten Genuss
Hohe Qualität zum günstigen Preis – dafür steht das Trinkwasser der N‑ERGIE. Gewonnen wird es aus natürlichem Grund- und Quellwasser in fünf Gewinnungsgebieten in Nürnberg und der Region. Um eine gleichbleibend hohe Qualität gewährleisten zu können, setzen wir auf strenge und regelmäßige Kontrollen. Täglich nehmen unsere Mitarbeiter*innen Proben an Messstellen im Wassereinzugsgebiet, aus Brunnen, Quellen, Wasserwerken, Fernleitungen, Hochbehältern und dem Verteilungsnetz. Diese werden im Wasserlabor chemisch und bakteriologisch analysiert – und zwar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Mehr als 30.000 physikalische, chemische oder mikrobiologische Einzeluntersuchungen werden so Jahr für Jahr durchgeführt.
Das Ergebnis: hygienisch einwandfreies und geschmacklich gutes Trinkwasser.
Analysewerte unseres Trinkwassers und Wasserversorgungsgebiet
Hier erhalten Sie die Analysewerte im Detail (pH-Wert, Calcium, Magnesium u. v. m. )
Fragen und Antworten zur Trinkwasserqualität
Trinkwasser gehört in Deutschland zu den am besten überwachten Lebensmitteln. Leitungswasser ist sehr gut gegen alle Viren, einschließlich des neuartigen Coronavirus, geschützt und kann bedenkenlos getrunken werden. Die Trinkwasseraufbereiter sorgen in einem mehrstufigen Verfahren dafür, dass möglichst alle Krankheitserreger und Schadstoffe aus dem Wasser entfernt werden. Ein Übertragung des Coronavirus über das Trinkwasser ist nach Auffassung des Umweltbundesamt unwahrscheinlich.
Trinkwasser ist lebensnotwendig. Es ist unser Lebensmittel Nummer eins. Trinkwasser ist uneingeschränkt trinkbar und auch für die Zubereitung von Säuglings- und Babynahrung geeignet.
Trinkwasser hat einen so hohen Reinheitsgrad, dass es für den menschlichen Gebrauch geeignet ist. Dementsprechnd wird Wasser immer dann als Trinkwasser definiert, wenn es zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder zu den folgenden häuslichen Zwecken bestimmt ist:
- Körperpflege und -reinigung
- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Gläser, Geschirr, Bestecke)
- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen (Kleidung, Wäsche)
Trinkwasser muss in Deutschland nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die folgenden Anforderungen erfüllen:
- es ist farb- und geruchlos
- es ist frei von Krankheitserregern
- es enthält gelöste mineralischen Stoffen in bestimmten Konzentrationen
- es ist geschmacklich neutral und kühl
- es ist nicht gesundheitsschädigend
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG, 5. Mai 2007) teilt die Wasserhärtebereiche in drei Härtegrade ein: weich, mittel und hart. Diese werden folgendermaßen festgelegt und definiert:
- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
- Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
- Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Das Nürnberger Trinkwasser liegt überwiegend im mittleren Härtebereich.
Die N‑ERGIE empfiehlt deshalb, im gesamten Stadtgebiet Waschmittel entsprechend dem Härtebereich mittel zu dosieren und Elektrogeräte, wie zum Beispiel Kaffeemaschinen und Wasserkocher entsprechend einzustellen.
Hintergrundinformation: Die drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für die drei Härtebereiche. Die Wasserversorgungsunternehmen müssen den Verbrauchern den Härtebereich mindestens einmal jährlich und ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs mitteilen.
Auch als Endverbraucher können Sie eine Menge dazu beitragen, die Trinkwasserqualität hoch zu erhalten und Auffälligkeiten selbst beheben:
- Vermeiden Sie stagnierendes Wasser: Spülen Sie nach längerer Abwesenheit (Urlaub, Krankheit) bitte kurz alle Wasserhähne.
- Lassen Sie grundsätzlich morgens das Wasser kurz ablaufen, bevor Sie es für die Zubereitung des Frühstücks nutzen.
- Manchmal zeigt das Wasser eine Trübung, die aber im Glas nach einiger Zeit von oben nach unten verschwindet. Dabei handelt es sich um feinst ausperlende Luft. Dies ist nicht besorgniserregend.
- Gelbes Wasser zeigt eine beginnende Eisenkorrosion, braunes Wasser eine vorhandene Eisenkorrosion im häuslichen Leitungssystem an. Meist tritt dies auf, wenn längere Zeit kein Wasser entnommen wurde. Lassen Sie das Wasser kurz laufen, dann sollte es wieder klar und damit auch sauber sein.
- Auftretender Geruch oder Geschmack sind oft Folgen von zu geringer Trinkwasserabnahme. Versuchen Sie, das Problem durch Spülen oder verstärkte Abnahme zu beseitigen. Auch ein verschmutzter Perlator (Mischdüse am Auslass des Wasserhahns) kann Grund für Geruchs- und Geschmacksänderungen sein. Deshalb sollten Sie diesen regelmäßig abschrauben, reinigen und gegebenenfalls entkalken.
- Das warme Wasser wird nicht richtig heiß. Um das Legionellenrisiko zu minimieren, muss das Wasser am Zapfhahn 55°C erreichen. Ist dies dauerhaft nicht der Fall, wenden Sie sich an den Hausbesitzer.
- Grünliche oder bläuliche Partikel oder Verfärbungen am Zapfhahn oder Perlator deuten auf eine vorhandene Kupferkorrosion im häuslichen Leitungssystem hin. Lassen Sie das Wasser kurz laufen, um möglicherweise gelöstes Kupfer auszuspülen.
Bei nicht zu behebenden Qualitätseinbußen wenden Sie sich vertrauensvoll direkt oder über den Hausbesitzer an einen qualifizierten Sanitärbetrieb. Weitere Inforrmationen zum Thema Hausinstallation erhalten Sie z.B. auch beim Umweltbundesamt.
Der örtliche Wasserversorger - in Nürnberg also die N‑ERGIE - liefert laufend kontrolliertes Trinkwasser. Seine Zuständigkeit endet aber am Hausanschluss. Danach, also innerhalb des Hauses, ist es Sache des Hauseigentümers oder Betreibers, die Trinkwasserversorgungsanlage zu pflegen.
Die Hausinstallation kann, je nach Größe des Gebäudes, einen komplexen Aufbau haben. Verschiedene Faktoren (Leitungslänge, Leitungsalter, Verweilzeit, Abnahmeverhalten, Anschlüsse, Totleitungen usw.) können das Trinkwasser nachteilig verändern. Der Hausbesitzer oder jeder andere Betreiber einer häuslichen Trinkwasserversorgungsanlage ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlich gesicherte Trinkwasserqualität weder durch Fehlverhalten noch durch andere Unzulänglichkeiten beeinträchtigt wird.
Die Regelungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zur Legionellenuntersuchung betreffen:
- Alle vermieteten Wohngebäude, die über eine zentrale Warmwasserbereitung verfügen
- und deren Warmwasserspeicher ein Volumen von mehr als 400 Liter hat oder
- bei denen der Wasserinhalt in der Rohrleitung zwischen Warmwasserspeicher und Entnahmestelle größer als drei Liter ist.
Für die Trinkwasseraufbereitung dürfen entsprechend §20 der Trinkwasserverordnung nur Stoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Außerdem müssen alle verwendeten Aufbereitungsstoffe gemäß der §§ 26, 45 und 46 der Trinkwasserverordnung bekannt gegeben werden.
Das Nürnberger Trinkwasser wird nur in geringem Umfang mit Aufbereitungsstoffen gemäß §20 Trinkwasserverordnung versetzt: Um die mikrobiologisch einwandfreie Qualität von der Quelle bis zum Kunden sicherzustellen, wird dem Wasser einiger Gewinnungsanlagen Chlordioxid bzw. Natriumhypochlorit im geringstmöglichen Umfang zugesetzt.
Die hohe Qualität des Nürnberger Trinkwassers wird neben der umfangreichen Eigenüberwachung auch durch zusätzliche Kontrollen des Gesundheitsamts bestätigt.
Weitere Informationen finden Sie hier
Für die häusliche Trinkwasserinstallation dürfen nur Werkstoffe und Materialien eingesetzt werden, deren Eignung durch eine für den Trinkwasserbereich akkreditierte Zertifizierungsstelle bestätigt wurde.
Die Wasserverluste werden nach dem internationalen ILI-Standard (Infrastructure Leakage Index) gemessen, wobei ein Wert von ≤ 2 für geringe Wasserverluste steht. Wir liegen bei 1,45.
Blei kann, insbesondere bei Schwangeren und Kleinkindern, der Gesundheit schaden. Daher ist der Einbau von Bleileitungen für die Wasserversorgung seit 1973 verboten. Allerdings kann es vorkommen, dass in alten Häusern, die vor 1973 erbaut wurden und deren Wasserleitungen bisher nicht umfassend saniert wurden, noch Rohre aus Blei verbaut sind.
Wir von der N‑ERGIE haben unsere Versorgungs- und Anschlussleitungen längst systematisch ausgetauscht. Aber: Hinter dem Wasserzähler sind die Hauseigentümer*innen selbst für die Installation verantwortlich. Der Hauseigentümer oder die Eigentümerin können Ihnen daher mitteilen, ob es in dem Haus, in dem Sie wohnen, noch Trinkwasserrohre aus Blei gibt.
Die zum 24. Juni 2023 novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht gemäß § 17 Abs. 1 vor, dass Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei bis spätestens zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen. Gemäß § 17 Abs. 6 TrinkwV sind wir dazu verpflichtet, uns bekannte Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Die mikrobiologischen Parameter wie E.coli, Enterokokken, coliforme Keime, Clostridium perfringens und Gesamtkeimzahl werden ca. 360 mal pro Jahr an unterschiedlichen Entnahmestellen der Trinkwasserversorgung überprüft.
Neben der ständigen Onlineüberwachung einiger Trinkwasserparameter, wird das Trinkwasser ebenfalls ca. 360 mal pro Jahr zusätzlich auf Färbung, Trübung, Geruch, Geschmack, pH-Wert, Leitfähigkeit sowie Ammonium in unserem akkreditierten Labor überprüft.
Die restlichen chemischen Parameter werden ca. 40 mal pro Jahr analysiert.
Einen guten Überblick zum Thema Trinkwasserqualität und – anschluss finden Sie auch beim Bundesumweltamt.