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In wenigen Schritten zum Energieausweis …
… mit dem Service der N‑ERGIE. Einen verbrauchsorientierten Energieausweis können Sie ganz bequem online bestellen – und das bereits ab 71,00 Euro!
Seit 2014 müssen Personen die eine Immobilie besitzen oder vermieten bei Vermietung einen Energieausweis vorlegen. Auch bei Neubauten, Erweiterungen und Umbauten ist er Pflicht. Der Energieausweis gibt dabei Aufschluss über den energetischen Zustand des Gebäudes – und somit auch über die Attraktivität der Immobilie.
Nutzen Sie jetzt den Service der N‑ERGIE und beantragen Sie ohne viel Aufwand einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Ihr Wohngebäude. Die Datenerfassung erfolgt dabei ganz bequem online.
So geht‘s:
1. Unterlagen sammeln
Für die Erstellung eines Energieausweises sind folgende Daten und Unterlagen notwendig:
- Angaben zum Gebäude: Alter, Wohnfläche (diese finden Sie häufig in der Baubeschreibung)
- Angaben zur Heizungsanlage: Art der Heizung, Energieträger und Baujahr (diese finden Sie z. B. im Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers)
- Heizkostenabrechnungen (die von der N‑ERGIE gestellt werden) oder Energierechnungen (Erdgas, Fernwärme, Heizöl) der letzten drei Abrechnungsjahre. – Bei dezentralen Heizanlagen benötigen Sie die Abrechnungen für alle Wohneinheiten. Alternativ können Sie hier den Komplettservice der N‑ERGIE in Anspruch nehmen.
- Bei Fernwärme werden die Verbrauchsdaten nur für das Anschlussobjekt ermittelt. Eine Aufteilung auf einzelne Hausnummern ist nicht möglich.
- Digitales Gebäudefoto und Detailfoto modernisierter Außenbauteile (Dach bzw. oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke bzw. Kellerwände). Wenn zugänglich, sollte die Dicke nachträglich aufgebrachter Dämmschichten aus den Fotos hervorgehen. Alternativ können Fördernachweise oder Handwerkerrechnungen, die den energetischen Zustand belegen, hochgeladen werden.
2. Einmalig registrieren und Daten eingeben
Für die Bestellung eines Energieausweises müssen Sie sich zunächst auf der dafür vorgesehenen Seite registrieren (bitte beachten Sie: Hier gilt nicht der Zugang zu Ihrem Online-Kundenkonto bei der N‑ERGIE). Folgen Sie anschließend den Anweisungen auf der Seite und geben Sie die erforderlichen Daten ein. Dies dauert etwa 15- 20 Minuten.
Durch die einmalige Registrierung werden alle Folgeaufträge unter der angegebenen Registrierungsadresse erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auftrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie in Ihrer Bestellung jedes Objekt mit Straße und Hausnummer einzeln angegeben haben. Für jedes Gebäude, für das Sie einen Energieausweis wünschen, benötigen wir einen separaten Auftrag.
Bei Fragen stehen Ihnen die Energie- und Umweltberater der N‑ERGIE gerne zur Verfügung.
3. Ihr Energieausweis wird erstellt …
Nach Eingang Ihrer Bestellung werden die Angaben geprüft und Ihr Energieausweis wird erstellt.
4. Energieausweis erhalten
Sie erhalten Ihren Energieausweis in druckfertiger Auflösung per E-Mail. Die Rechnung erhalten Sie per Post.
Preise und Details zum Energieausweis
Bei der Bestellung eines Energieausweises können Sie zwischen zwei Varianten wählen:
1. Verbrauchsorientierter Energieausweis (Kosten: 71,00 Euro)
Sie haben bereits alle Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre zu Ihrem Wohngebäude zur Hand und stellen uns diese zur Verfügung. Die N‑ERGIE kümmert sich um den Energieausweis.
2. Verbrauchsorientierter Energieausweis mit Verbrauchsdatenermittlung (Kosten: 131,00 Euro)
Bei dem Komplettservice übernimmt die N‑ERGIE für Sie die Ermittlung der notwendigen Verbrauchsdaten (anonymisiert auf Gebäudeebene; es sind keine Rückschlüsse auf das Verbrauchsverhalten einzelner Bewohner/Wohneinheiten möglich) für Ihr Wohngebäude und erstellt auf dieser Basis den Energieausweis.
Diesen Service können wir nur bei Wohngebäuden ab drei Zählern pro beauftragten Energieträger anbieten. Zudem muss das Wohngebäude im Netzgebiet der N‑ERGIE Netz GmbH liegen.
Die vorgenannten Preise gelten für Wohngebäude mit bis zu zwei Energieträger. Ab drei Energieträger pro Wohngebäude erhöht sich der Preis je Energieverbrauchsausweis um jeweils 65,00 €.
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Häufige Fragen und Antworten
Wer ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet, muss Interessenten schon bei Anzeigenschaltung und Besichtigung den Energieausweis vorlegen. Zudem muss der Energieausweis bei bestimmten Gebäuden mit starkem „Publikumsverkehr“ ausgehangen werden. Nicht jedes Haus braucht sofort einen Energieausweis, aber: Die Vorlage eines Energieausweises ist immer dann verpflichtend, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung den Besitzer bzw. Nutzer wechselt. Dies kann durch Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung geschehen.
Der Energieverbrauchsausweis ist zugelassen für alle
- Nichtwohngebäude.
- Wohngebäude, für die der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde.
- Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten.
- Wohngebäude, die die 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
Der Energieverbrauchsausweis kann nicht für alle Gebäude ausgestellt werden. Nicht möglich ist die Ausstellung für:
- Neubauten.
- Gebäude, die mit kohlebetriebenen Zentralheizungen beheizt werden.
- Gebäude, die in den vergangenen drei Jahren mehr als 30 Prozent der Zeit leer standen.
- Gebäude, in denen Mischformen aus Zentral-, Etagen- und Einzelofenheizungen genutzt werden.
- Gebäude, in denen in den vergangenen drei Jahren der Energieträger (wie Erdgas, Heizöl, Pellets etc.) gewechselt wurde oder eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung eingebaut wurde.
Auch bei der Energieausweispflicht gibt es Ausnahmen. Die Ausweispflicht entfällt für:
- Baudenkmäler
- Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen
- Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m²
- Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt bzw. geheizt oder gekühlt werden (z. B. Ferienhäuser)
- Gebäude mit spezieller Nutzung wie Stallungen oder Gewächshäuser
Nein, auch Nicht-Kunden der N‑ERGIE können sich gerne bei uns einen Energieverbrauchsausweis ausstellen lassen.
Sowohl beim Energieverbrauchsausweis als auch beim Energiebedarfsausweis wird die Energieeffizienz beurteilt, lediglich die Datengrundlage der Beurteilung ist anders, daher können die Kennwerte beider Ausweisarten auch beim gleichen Gebäude voneinander abweichen.
Der Energieverbrauchsausweis oder verbrauchsbasierte Energieausweis für Wohngebäude beurteilt den Energieverbrauch eines Gebäudes aufgrund des gemessenen Energieverbrauchs seiner Bewohner oder Nutzer.
Der Energieverbrauchsausweis erlaubt eine Bewertung der tatsächlich verbrauchten Energie und somit auch eine Analyse des Verhaltens. Es erfolgt keine Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik, daher fallen die Modernisierungsempfehlungen in der Regel sehr allgemein aus. Der Energieverbrauchsausweis kann frühestens nach drei Heizperioden aktualisiert werden, daher lässt sich der Effekt von Modernisierungsmaßnahmen auf die Energiebilanz eines Gebäudes bei bereits bestehendem Verbrauchsausweis erst mit deutlicher Verzögerung abbilden.
Der Energiebedarfsausweis oder bedarfsbasierte Energieausweis für Wohngebäude berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften unter standardisierten Rahmenbedingungen.
Die Berechnung der relevanten Kennwerte ist aufgrund standardisierter Annahmen unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Aufwand bei einer Aktualisierung der Werte des Energiebedarfsausweis nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen ist gering. Der Energiebedarfsausweis liefert keine Bewertung des tatsächlichen Energieverbrauchs der Hausbewohner.
In diesem Fall muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden.
Ja, das ist es. Bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten bekommt der Eigentümer die kumulierten Verbrauchsdaten. Dafür ist keine Vollmacht der Mieter notwendig.
Bei allen anderen Gebäuden kann der Eigentümer Rechnungsduplikate erhalten. Dies ist ausschließlich mit der Vollmacht der Mieter möglich.
*Den Service zur Erstellung bietet die N‑ERGIE gemeinsam mit dem Partner senerCON an.