Entsprechen Ihre Abschlagszahlungen noch Ihrem aktuellen Verbrauch? Ein kurzer Check kann sich lohnen. Eine neue Heizungsanlage, energiesparende Haushaltsgeräte oder der Auszug eines Kindes – das alles kann schnell Auswirkungen auf den Verbrauch haben. Berechnen Sie hier in wenigen Schritten Ihren optimalen Abschlag. Mit einer regelmäßigen Anpassung vermeiden Sie zu hohe Abschlagszahlungen ebenso wie unnötige Nachzahlungen.
Vorteile
Einfache Übersicht Ihrer gesamten Abschläge
Zählerstände eingeben und den optimalen Abschlag für Ihren individuellen Verbrauch ermitteln
Die Haushaltssituation hat sich geändert? Abschläge jederzeit anpassen und so zu hohe Abschläge oder Nachzahlungen vermeiden
Wie kommt Ihr Abschlag zustande?
Grundsätzlich rechnen wir Ihren Energie- und Wasserbezug einmal jährlich mit Ihnen ab. Um eine große Gesamtrechnung zu vermeiden, verteilen wir die voraussichtlichen Kosten auf zwölf monatliche Zahlungen: Ihre Abschläge. Bei der Höhe orientieren wir uns am erwarteten Verbrauch.
In der Jahresrechnung verrechnen wir dann Ihre bisher geleisteten Abschlagszahlungen (inklusive dem zwölften Abschlag) mit den Kosten für Ihren tatsächlichen Verbrauch.
So ändern Sie Ihren Abschlag
1. Zugang zum Online-Kundenkonto
Sie haben bereits einen Zugang zum Online-Kundenkonto? – Dann einfach E-Mail und Passwort eingeben und einloggen.
Wenn Sie Ihr Online-Kundenkonto noch nicht genutzt haben, schalten Sie bitte den Zugang zunächst einmalig frei. Hierfür benötigen Sie Ihre Kundennummer und die Nummer Ihres Kundenkontos.
2. Abschläge online einsehen
Nach dem Login finden Sie unter „Abschlag“ einen Überblick Ihrer aktuellen Abschläge. Klicken Sie neben Ihrem aktuellen Abschlag auf das Stift-Symbol. Halten Sie hierzu einfach Ihren aktuell abgelesen Zählerstand bereit. Anschließend können Sie Ihren Abschlag ändern.
3. Optimalen Abschlag berechnen
Über die Registerkarte „Abschlag berechnen“ können Sie nach Eingabe Ihres Zählerstands Ihren optimalen Abschlag berechnen. Damit Ihre Abschlagszahlungen immer nur so hoch sind wie Ihr Verbrauch.
Liegt Ihnen kein Zählerstand vor, haben Sie die Möglichkeit über die Registerkarte „Abschlag eintragen“ im Rahmen der Vorgaben Ihren Wunschbetrag zu hinterlegen.
Nutzen Sie als Kunde der N‑ERGIE kostenlose Beratungsangebote und praktische Services:
Häufige Fragen und Antworten
Die Kosten für Ihren geschätzten Jahres-Energie-/Wasserverbrauch verteilen wir gleichmäßig über das Jahr. Der Betrag kommt nicht am Ende des Jahres einmalig auf Sie zu, sondern es ergeben sich überschaubare Beträge pro Monat (=Abschläge).
Im 12. Monat bezahlen Sie wie in den vorherigen 11 Monaten Ihren Abschlag. Mithilfe abgelesener Zählerstande Ihres Zählers ermitteln wir den tatsächlichen Verbrauch der zwölf Monate.
Nun wird geprüft: Haben Sie so viel verbraucht wie vermutet, d. h. Ihre monatlichen Zahlungen decken Ihren tatsächlichen Verbrauch, bezahlen Sie wie bereits erwähnt nur exakt den 12. Abschlag.
Haben Sie weniger verbraucht als vermutet, d. h. Ihre monatlichen Zahlungen waren höher als der tatsächliche Verbauch, ziehen wir vom 12. Abschlag das Guthaben ab. Ist das Guthaben sogar größer als die 12. Abschlagshöhe, bekommen Sie Geld von uns zurück.
Haben Sie mehr verbraucht als vermutet, d. h. Ihre monatlichen Zahlungen waren zu niedrig, stellen wir Ihnen neben dem 12. Abschlag diesen Differenzbetrag in Rechnung.
Zur Festlegung der Höhe des monatlichen Betrags wird zu Beginn des Zeitraums ein voraussichtlicher Verbrauch festgelegt. Ihr letzter Jahresverbrauch, Informationen über Ihr Verbrauchsverhalten und Erfahrungswerte dienen als Anhaltspunkt für den voraussichtlichen Verbrauch. Die Kosten werden für den voraussichtlichen Verbrauch durch zwölf (12 Monate) geteilt. Daraus ergeben sich zwölf gleichmäßige Zahlungen über das Jahr verteilt.
Im Kundenportal können Sie Ihren Abschlag einsehen und ändern.
Generell bezahlen Sie 12 Abschläge. Im 12. Monat wird Ihr Abschlag jedoch mit Ihrem Guthaben/Ihrer Nachzahlung verrechnet:
Der "zu zahlende Betrag" auf der Rechnung ist exakt der 12. Abschlag, wenn die bisherigen Zahlungen mit den Kosten für den tatsächlichen Verbrauch übereinstimmen. Gibt es Abweichungen, erhöht sich der "zu bezahlende Betrag" um den Wert der Nachzahlung oder vermindert sich um den Wert der Gutschrift.
Tipp: Ihr Dauerauftrag wird im 12. Monat unterbrochen?
Im 12. Monat erfolgt die Abrechnung. Da der prognostizierte Verbrauch nicht Cent-genau stimmen kann, kommt es häufig zu einem veränderten Abbuchungswert im 12. Monat.
Gerne können Sie ein SEPA-Mandat einrichten, damit die Buchungen automatisch richtig erfolgen.
Aus Umweltschutzgründen verschicken wir keine monatlichen Rechnungen an unsere Kunden. Bitte sehen Sie uns dies nach. Sie können eine unterjährige Rechnungsstellung jederzeit anfordern. Wir weisen Sie darauf hin, dass dies mit zusätzlichen Bearbeitungskosten und einer schriftlichen Vereinbarung verbunden ist. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an den Kundenservice.
Immer zum 1. Werktag des Monats wird rückwirkend für den vorherigen Monat der Abschlag bezahlt. Im Monat der Kündigung haben Sie noch Energie/Wasser verbraucht, und bezahlen hierfür zu Beginn des Folgemonats Ihren gewohnten Abschlag.
Beispiel: Sie haben am 27.09.2017 gekündigt. Am 01.10.2017 wird der Betrag für September abgebucht. (Die Schlussrechnung erreicht Sie am 14.10.2017.)
Wir prüfen automatisch Ihre bisherige Abschlagshöhe im Rahmen der Jahresabrechnung. Falls es in Ihrer Jahresrechnung zu einer Gutschrift/Nachzahlung kam, passen wir den Abschlag an. So vermeiden wir zu hohe Abschlagszahlungen ebenso wie unnötige Nachzahlungen.
Um im nächsten Jahr eine Differenz zwischen den prognostizierten Kosten und den tatsächlich gezahlten Abschlägen für Sie möglichst ausschließen zu können, errechnen wir eine neue Abschlagshöhe. Wir gehen davon aus, dass Ihr aktueller Jahresverbrauch auch im kommenden Jahr konstant bleibt. Deshalb legen wir diesen für die Berechnung der neuen Abschläge zu Grunde.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Abschlagshöhe nicht mit Ihrem Verbrauchsverhalten übereinstimmt (z. B. nach Geburt Ihres Kindes oder der Anschaffung zusätzlicher Elektrogeräte, etc.), haben Sie die Möglichkeit Ihren Abschlag zu ändern.
Eine mögliche Ursache kann sein, dass Ihr individueller Abrechnungstermin im Sommer ist. In den Sommermonaten wird weniger bzw. überhaupt nicht geheizt und damit weniger Erdgas verbraucht als in den Wintermonaten. Sind Sie also erst im Frühjahr oder Sommer eingezogen, werden in diesem Fall nur die Sommermonate abgerechnet und somit fällt der Verbrauch niedriger aus als angenommen. Die Abschlagszahlungen waren zu hoch; ein Guthaben wird erstellt.
Würden wir den Abschlag für die Wintermonte (=Heizmonate) Ihres nächsten Abrechnungszeitraums beibehalten oder sogar senken, decken Ihre Zahlungen die Kosten für den Verbrauch im Winter nicht; es kommt zu einer Nachzahlung. Um dies zu vermeiden, erfolgt eine Anpassung an den zu erwartenden Verbrauch.
Zur Abschlagshöhe bzw. Mehrverbrauch
Aufgrund des Wasserschadens erhöht sich Ihr Wasser- und Stromverbrauch (Einsatz von elektronischen Trocknungsgeräten). Da die Abschläge in der Rechnung anhand des letzten Jahresverbrauchs errechnet werden, erhöhen sich die Abschläge aufgrund des Mehrverbrauchs.
Informieren Sie uns über den Vorfall, können wir den Abschlag gerne anpassen, sodass Ihre gewohnte Abschlagshöhe bestehen bleibt. Schließlich stellt der Mehrverbrauch eine einmalige Ausnahme dar und spiegelt nicht Ihr normales Verbrauchsverhalten wider. Sprechen Sie bitte unseren Kundenservice bezüglich des Mehrverbrauchs an.
Zu den Trocknungsmaßnahmen:
Die Trocknungsfirma oder Sie lesen vor und nach den Trocknungsarbeiten Ihre Strom-Zählerstände ab. Reicht die Firma bzw. Sie die Information bei uns ein, errechnen wir den Mehrverbrauch und die dadurch entstandenen Kosten. Diese Berechnung dient als Nachweis bei Ihrer Versicherung.
Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Sanitärfirma oder dem Unternehmen, welche die Trocknung durchführt, Trocknungsgeräte mit integrierten Zählern an und lassen Sie sich diese von dem Unternehmen in Rechnung stellen. Anhand dieser Zählerstände können wir Ihren alltäglichen Verbrauch zurückrechnen und normalisieren. Außerdem können Sie diesen Mehrverbrauch an Strom bei Ihrer Versicherung einreichen und sich auszahlen lassen.
Eine Verschiebung des Termins ist nicht möglich.