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Ihr Baby ist da?
Herzlichen Glückwunsch!
Mit einem Stromvertrag bei der N‑ERGIE profitieren Sie vom 50-Euro-Baby-Bonus.
Die N‑ERGIE gratuliert Ihnen herzlich zu Ihrem Nachwuchs und wünscht Ihnen und Ihrem Kind einen guten Start in ein spannendes und ereignisreiches Leben. Und da jeder weiß, dass frischgebackene Eltern auch jede Menge Ausgaben haben, steuert die N‑ERGIE ein kleines Präsent in Höhe von 50,00 Euro bei – unser Baby-Bonus für Sie!
So erhalten Sie den Baby-Bonus:
1. Voraussetzungen prüfen
Das Wichtigste: Sie beziehen Strom von der N‑ERGIE und Ihr Kind ist nicht älter als ein Jahr. Was Sie sonst beachten müssen, finden Sie hier
2. Online Antrag ausfüllen
Sie können den Bonus ausschließlich online beantragen. Das geht ganz schnell: Klicken Sie hier
3. Freuen Sie sich auf Ihr Präsent!
Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie innerhalb von vier Wochen eine Gutschrift über 50,00 Euro auf Ihr Bankkonto.
- Ihr Kind ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr.
- Antragsberechtigt sind nur Eltern oder ein Elternteil des Kindes.
- Wichtig ist, dass Sie den Antrag online unter www.n-ergie.de/baby-bonus vollständig ausfüllen. Sollten mehrere Anträge für ein Kind bei uns eingehen, wird von uns nur der zuerst eingegangene Antrag berücksichtigt.
- Wir behalten uns vor zur weiteren Kontrolle eine Kopie der Geburtsurkunde innerhalb eines Jahres als Nachweis anzufordern. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, können wir den Baby-Bonus zurückfordern.
- Wenn Sie den Antrag stellen wollen, müssen Sie Strom von der N‑ERGIE beziehen und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt haben.
- Mit dem Erhalt des Baby-Bonus verlängert sich der bestehende Stromlieferungsvertrag mit Ihnen um ein Jahr. Das Datum der Antragsgewährung ist für den Beginn der Vertragsverlängerung maßgebend. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung, zum Beispiel bei einer Preisänderung während der Vertragslaufzeit bleibt unberührt.
- Ausgenommen von der vorgenannten Regelung sind Stromlieferverträge mit festem Vertragsende und Stromlieferverträge ohne Vertragslaufzeit. Bei solchen Verträgen müssen wir den bereits ausgezahlten Baby-Bonus von Ihnen zurückfordern, wenn Sie ab dem Datum der Antragsgewährung nicht mindestens ein weiteres Jahr von der N ERGIE Strom beziehen. Aber auch hier gilt, dass Ihr außerordentliches Kündigungsrecht (z.B. bei einer Preisänderung) nicht angetastet wird.
- Voraussetzung für die Gewährung und Abwicklung des Baby-Bonus ist eine bargeldlose Abwicklung. Sofern uns unter der Kundennummer des Antragstellers noch kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, erteilt der Antragsteller der N‑ERGIE ein SEPA-Lastschriftmandat für alle laufenden Verträge. Sofern der Antragsteller bereits für mindestens einen laufenden Stromvertrag eine aktive Bankverbindung bei der N‑ERGIE hinterlegt hat, verwendet die N‑ERGIE eine dieser Bankverbindungen für die Überweisung des Baby-Bonus.
- Wir überweisen Ihnen den Baby-Bonus in Höhe von 50 € pro Kind nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die N‑ERGIE. Beachten Sie bitte, dass der Bonusanspruch nicht übertragbar ist.
- Wenn Sie Mitarbeiter der N‑ERGIE Aktiengesellschaft oder deren Tochterunternehmen sind, besteht kein Anspruch auf den Baby-Bonus.
- Wir behalten uns jederzeit Änderungen bzw. die Einstellung des Baby-Bonus vor. Dies gilt nicht für bereits bestätigte Anträge.
- Das Gesamtbudget für die Gewährung des Baby-Bonus ist pro Jahr begrenzt. Wenn das Budget ausgeschöpft ist, können keine Anträge mehr genehmigt werden.