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Zähler im Überblick - Moderne Messtechnik für das Stromnetz

Warum moderne Zähler wichtig sind

Stromzähler haben sich weiterentwickelt: weg vom klassischen Ferraris-Zähler hin zu digitalen Messgeräten und intelligenten Messsystemen. Diese modernen Zähler helfen nicht nur, Verbrauchsdaten präzise zu erfassen, sondern liefern auch wichtige Informationen zur Netzstabilität – ein entscheidender Baustein für die Energieversorgung der Zukunft.

Je nach Verbrauch und gesetzlicher Vorgabe kommen unterschiedliche Zählerarten zum Einsatz:

  • Konventionelle Zähler: klassische Ferraris- oder elektronische Zähler, die nicht mehr neu eingebaut werden.
  • Digitale Zähler: ersetzen alte Zähler bei Privathaushalten und kleineren Anlagen.
  • Moderne Messeinrichtungen: digitale Zähler für Verbräuche bis 6.000 kWh/Jahr.
  • Smart Meter: intelligente Messsysteme mit automatischer Datenübertragung.
  • Gewerbe- & Industriezähler: für größere Einrichtungen und spezielle Anforderungen.

Konventionelle Zähler
Ferraris- & elektronische Zähler
Digitale Zähler
Moderne Messeinrichtung
Smart Meter
Intelligentes Messsystem
Gewerbe- & Industriezähler
Registrierende Leistungsmessung
Rollenzählwerk oder digitale AnzeigeDigitale AnzeigeDigitale AnzeigeDigitale Anzeige
Früher für Verbräuche bis 100.000 kWh/JahrFür Verbräuche bis 6.000 kWh/Jahr und Erzeugungsanlagen bis 7 kWFür Verbräuche ab 6.000 kWh/Jahr, Erzeugungsanlagen über 7 kW und steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kWFür Verbräuche ab 100.000 kWh/Jahr und Erzeugungsanlagen ab 100 kW
Werden nicht mehr eingebaut und durch digitale und Smart Meter ersetztErsetzt konventionelle ZählerErsetzt konventionelle ZählerErsetzt konventionelle Zähler
Bei elektronischen Zählern: Messwerte der letzten 12 Monate am Gerät auslesbarMesswerte der letzten 24 Monate am Gerät auslesbarAutomatische und sichere Übertragung der Messwerte an den MesstellenbetreiberAutomatische und sichere Übertragung der Messwerte an den Messtellenbetreiber
Jährliches Ablesen notwendigJährliches Ablesen notwendigKein Ablesen notwendig (Fernablesung)Kein Ablesen notwendig (Fernablesung)

Die häufigsten Fragen rund um das Thema Stromzähler

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Zähler, die bei allen Verbrauchern bis 6.000 kWh Jahresverbrauch und Erzeugungsanlagen unter 7kW eingebaut werden. Moderne Messeinrichtungen werden nicht fernausgelesen und senden keine Messwerte.

Smart Meter bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer zusätzlichen Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Der Smart Meter sendet die Messwerte einmal pro Tag automatisch und verschlüsselt an den Messstellenbetreiber.

Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von weniger als 6.000 kWh erhalten statt der konventionellen Zähler (Ferraris Zähler oder elektronischer Zähler) eine sogenannte moderne Messeinrichtung.

Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh sind gesetzlich zum Einbau eines Smart Meter verpflichtet. Auch Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung sowie Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen ab 4,2kW erhalten gemäß § 29 MsbG einen Smart Meter.

Die neuen Zähler erhalten Sie im Rahmen der turnusmäßigen Zählerwechsel bis spätestens 2032.

Der Zählerwechsel ist kostenlos für Sie (sofern es sich um einem Pflichteinbau handelt). Wie bisher auch fällt für den Betrieb des Zählers ein jährliches Messstellenentgelt an, das meistens in der Jahresrechnung Ihres Energielieferanten enthalten ist. Bei Einspeiseanlagen und falls Ihr Energielieferant die Abwicklung der Zählerkosten nicht übernimmt, erhalten Sie vom zuständigen Netzbetreiber eine separate Rechnung für den Messstellenbetrieb.

Ja, der Einbau ist verpflichtend. Ein Widerspruchsrecht ist laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG § 36 Absatz 3 und § 38) nicht vorgesehen. Mit dem Einbau der neuen Zähler erfüllen wir die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat umfassende Informationen zur Energiewende und zum Smart Meter Ausbau zusammengestellt:

BMWE - Häufig gestellte Fragen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme (Smart Meter)

BMWE - Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende

Details zur gesetzlichen Grundlage finden Sie hier: Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.

Warum wird nach dem Zählerwechsel ein Stromverbrauch abgerechnet?
Nach dem Austausch Ihres Zählers werden gemäß gesetzlichen und behördlichen Vorgaben auch geringe Stromverbräuche Ihrer Einspeiseanlage gemessen, z. B. der Eigenverbrauch des Wechselrichters. Für diese Verbräuche erhalten Sie von Ihrem zuständigen Grundversorger einen Stromvertrag, über den sie künftig abgerechnet werden.

Kann dieser geringe Verbrauch über einen bestehenden Stromvertrag laufen?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese geringen Verbräuche einem bestehenden Stromvertrag zugeordnet werden.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag nach § 10c EEG erfüllt sein?
Alle folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Solaranlage hat eine installierte Leistung von maximal 100 kW.
  • Solaranlage und Verbrauchsstelle befinden sich auf/in oder an demselben Gebäude.
  • Der gesamte erzeugte Strom wird in das Netz eingespeist (Volleinspeisung).
  • Es besteht kein zusätzlicher Stromverbrauch außer dem Eigenverbrauch der Solaranlage.
  • Der Betreiber der Solaranlage ist gleichzeitig Nutzer der Verbrauchsstelle (Personenidentität).

Wo finde ich den Antrag nach § 10c EEG?
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den Antrag über den bereitgestellten Link stellen.

Was passiert, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Dann kann die gesetzliche Regelung leider nicht genutzt werden. Die Abrechnung der Verbräuche erfolgt weiterhin über Ihren regionalen Grundversorger oder einen Stromversorger Ihrer Wahl.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Prüfung der Anträge nimmt derzeit einige Zeit in Anspruch. Wir bitten daher bei Antragstellung um etwas Geduld.