Wie soll Ihr zukünftiges Stromprodukt sein? Besonders flexibel, günstig oder möchten Sie lieber Ökostrom aus der Region beziehen? Bei der N‑ERGIE finden Sie genau das Produkt, dass zu Ihrem Bedarf passt: Einfach Produktberatung starten und mit wenigen Klicks ein Stromprodukt auswählen. Das gilt übrigens auch für alle, die mit Strom heizen. Sie finden hier die Heizstromprodukte der N‑ERGIE.
Übersicht Strom- und Heizstrompreise
Hier finden Sie eine Übersicht der Preise bis 31.12.2024 und ab 01.01.2025
Warum bei der N‑ERGIE?
Transparent, fair und einfach
Günstig – für Neukunden ebenso wie für Bestandskunden (keine Preisdifferenzierungen zwischen den Kundengruppen)
Kompetente Beratung durch den N‑ERGIE Kundenservice und persönliche Ansprechpartner (online oder am Telefon)
Aus der Region für die Region
Einfacher Wechsel. Alle nötigen Formalitäten übernimmt die N‑ERGIE für Sie
Als regionaler Energieversorger bietet Ihnen die N‑ERGIE neben Ihrem passenden Produkt noch viele weitere Leistungen. Zwei Beispiele:
Häufige Fragen und Antworten
Wir freuen uns sehr, dass Sie zur N‑ERGIE wechseln möchten. Der Wechsel zur N‑ERGIE ist ganz einfach: Sie schicken uns Ihren unterschriebenen Vertrag. Sollten Sie einen laufenden Liefervertrag bei einem anderen Lieferanten haben, kümmern wir uns gerne um die Kündigung und melden Sie beim zuständigen Netzbetreiber an. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung von uns.
Der Energiemix der N ERGIE besteht zu unterschiedlichen Anteilen aus Kernkraft, aus fossilen Energieträgern sowie aus erneuerbaren Energiequellen. Aussagekräftig werden die Zahlen durch den Vergleich mit den bundesweiten Werten.
Der Anteil erneuerbarer Energien wie Wasserkraft, Biomasse oder Sonnenenergie ist bei der N ERGIE höher als beim durchschnittlichen bundesweiten Energiemix.
Der Strompreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis, ggf. Messentgelt (vormals Verrechnungspreis für Messstellenbetrieb) und einem Energiepreis je kWh für Strom.
Der Strompreis enthält derzeit die folgenden Kosten:
Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, ggf. die Kosten des Messstellenbetriebs, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Konzessionsabgaben, die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes sowie die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Höhe der jewiligen Kostenbestandteile finden Sie in den Preisblättern der Grundversorgung
Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe im neuen Zuhause die Zählerstände gemeinsam mit Ihrem Vermieter/ Eigentümer ab und halten Sie diese in einem Übergabeprotokoll fest. So ist schriftlich festgehalten, dass Sie ab diesem Tag für den Energieverbrauch verantwortlich sind. Das verhindert mögliche Unstimmigkeiten zwischen dem Vermieter, Ihnen und dem Vormieter.
Angaben beim Übergabeprotokoll:
- Datum der Schlüsselübergabe (Einzugsdatum)
- Zählernummern
- Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe
- ggf. Name des Vormieters
- Unterschriften aller Beteiligten
Bei dem Produkt Heizstrom wird Wärme mit Hilfe von Strom erzeugt. Dies geschieht mit Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) in Verbraucherangelegenheiten bereit. Die Plattform finden Sie hier (http://ec.europa.eu/consumers/odr).