Der Krieg in der Ukraine und die Versorgungssicherheit in der Region
Wir alle sind tief betroffen von den Ereignissen in der Ukraine. Der grausame Krieg hat zur Folge, dass viele Menschen in Deutschland und auch hier in der Region besorgt sind, auch bezüglich der Versorgung mit Gas. Denn mehr als die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Gases stammt aus Russland. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Selbstverständlich können Sie sich auch in den aktuell schweren Zeiten stets auf uns verlassen. Wir halten Sie auf unseren Seiten auf dem Laufenden.
Fragen und Antworten
Bundeswirtschafsminister Robert Habeck hat am Donnerstag, 23. Juni 2022 die sogenannte „Alarmstufe“ ausgerufen. Die Alarmstufe ist die zweite von drei Stufen im „Notfallplan Gas“, der in Deutschland die Versorgung im Krisenfall regelt.
Die Alarmstufe führt dazu, dass die Lage noch genauer und engmaschiger beobachtet wird, als in der bislang geltenden Frühwarnstufe. Neben einem verschärften Monitoring gilt auch eine stetige Abstimmung unter den Netzbetreibern. Ebenso können die Netzbetreiber zu steuernden Maßnahmen greifen, um Schwankungen auszugleichen und das Netz zu stabilisieren.
Das Ausrufen der Alarmstufe kann grundsätzlich Folgen für Verbraucher*innen nach sich ziehen – allerdings nur dann, wenn die Bundesnetzagentur (BNetzA) zusätzlich formal eine erhebliche Reduzierung der Gasimporte bekannt gibt. Dies erfolgte bisher nicht. Das kürzlich novellierte Energiesicherungsgesetz (EnSiG) würde Energieversorgern in diesem Fall kurzfristige Preisanpassungen und damit die schnelle Weitergabe gestiegener Beschaffungskosten an Kund*innen erlauben.
Aktuell gibt es in Deutschland keine Versorgungsengpässe – auch nicht in Nürnberg und der Region.
Allerdings ist die Lage sehr ernst und äußerst angespannt.
Wichtig: Selbst wenn sich die Versorgungslage weiter verschlechtern sollte und in der Folge die finale dritte Stufe, die „Notfallstufe“, ausgerufen werden sollte, sind Haushalte weiterhin besonders geschützt.
Die Bundesregierung hat mit verschiedenen Maßnahmen gegengesteuert – zum Beispiel mit Vereinbarungen über erhöhte Liefermengen von LNG-Flüssiggas aus den USA.
Sollte sich das Angebot für Erdgas aufgrund einer weiteren Drosselung der russischen Lieferungen dennoch weiter verknappen, wird die Bundesnetzagentur eine sogenannte „Gasmangellage“ feststellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann die finale dritte Stufe, die „Notfallstufe“ ausrufen.
In der Notfallstufe kann die BNetzA als „Bundeslastverteiler“ agieren und die Zuteilung von Gas übernehmen. Sie kann Zwangsmaßnahmen anordnen, insbesondere die Aufforderung zur Leistungsreduzierung von nicht-geschützten Kunden.
Diese Zwangsmaßnahmen müssen durch die Netzbetreiber, z.B. auch durch die N‑ERGIE Netz GmbH, ausgeführt werden, um sicherzustellen, dass im Notfall per Gesetz geschützte Kunden wie z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Haushalte weiter mit Gas beliefert werden. Die N‑ERGIE Netz GmbH ist seit Wochen in enger Abstimmung mit der Industrie aus der Region, um für den Fall einer Gasmangellage eine schnelle und sichere Kommunikation sicherzustellen.
Wichtig: Auch in diesem Fall sind Haushaltskunden besonders geschützt – ebenso wie zum Beispiel soziale Einrichtungen. Deren Wärmeversorgung hat Priorität.
Jede*r Verbraucher*in kann seinen Teil dazu beitragen, die Versorgungslage weiter stabil zu halten. Auch viele kleine Beiträge können zusammen eine große Wirkung entfalten und signifikant Energie einsparen. Werden etwa Heizungen heruntergedreht und Warmwasser sparsamer genutzt, ergibt sich ein deutliches Potenzial. Etwa ein Drittel des Gasverbrauchs entfällt in Deutschland auf private Haushalte.
Darüber hinaus tragen natürlich auch Einsparungen bei Kraftstoffen, Heizöl und Strom mittelbar zur Stabilisierung der Versorgungslage insgesamt bei: Auch der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad können also helfen.