© N‑ERGIE, Sabine Ihle

Kommunale Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Instrument für Städte und Gemeinden, um den langfristigen Ausbau einer klimafreundlichen und zukunftssicheren Wärmeversorgung auf Basis lokaler Gegebenheiten zu planen und umzusetzen.

Kommunale Wärmeplanung in Sulzbach Rosenberg abgeschlossen

Die Stadt Sulzbach-Rosenberg ist die erste Kommune, die in unserem Versorgungsgebiet die Kommunale Wärmeplanung abgeschlossen hat.

Es war für alle Akteure ein sehr interessanter und konstruktiver Prozess. Gerne haben wir uns in den verschiedenen Phasen eingebracht von der Datenlieferung über die zahlreichen Akteurstreffen bis zur finalen Erstellung des Ergebnisberichtes.

Petra Schöllhorn, Stadtbaumeisterin Sulzbach-Rosenberg:
„Die Zusammenarbeit mit der N‑ERGIE als Netzbetreiber hat bestens geklappt und hat uns Transparenz über die Wärmeverbräuche in unserem Gemeindegebiet verschafft.“​

Die Ergebnisse und der Werdegang sind veröffentlicht auf der Website der Stadt unter Wärmeplanung – Stadt Sulzbach-Rosenberg.

Begleitung durch die N‑ERGIE


Wir liefern unkompliziert und schnell:

  • Daten zu Gas- und Stromverbräuchen
  • Daten zu Art und Lage der Energienetze
  • Daten zu den Erneuerbaren Energien Einspeisern sowie
  • Informationen zum Aus- und Umbau von Strom-, Gas oder Wärmeinfrastruktur

Begleitung als Akteur während sämtlicher Prozessphasen der Kommunalen Wärmeplanung:

  • Teilnahme an Akteurs-Veranstaltungen
  • Abstimmung und Beratung von Kommunen
  • Fachgespräche mit ausführenden Dienstleistern

In Anbetracht der Komplexität der Anforderungen und Entwicklungen der zukünftigen Energieinfrastruktur stehen wir mit fundiertem Fachwissen an Ihrer Seite.

Häufige Fragen

Kommunale Wärmeplanung ist die Erstellung eines Planes, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder einer Gemeinde klimaneutral in der Zukunft ausgestaltet werden kann. Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung.

Dazu werden insbesondere Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung, bestehende Wärmenetzgebiete oder Wasserstoffnetzgebiete auf ihre Um- und Ausbaumöglichkeiten hin untersucht.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) setzt für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung Fristen fest, die sich nach der Einwohnerzahl der einzelnen Kommune richten.

  • Mehr als 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2026
  • Weniger als 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2028

Die Kommunale Wärmeplanung besteht nach dem WPG aus vier Schritten:

1. Bestandsanalyse: In einem ersten Schritt wird der aktuelle „Ist-Zustand“ ermittelt. Es werden der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch, sowie die vorhandenen Wärmeerzeuger und Energieinfrastrukturen einer Gemeinde analysiert.

2. Potenzialanalyse: Im nächsten Schritt wird geprüft, welche möglichen Quellen für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen. Dies können erneuerbare Energien aber auch unvermeidbare Abwärmen sein.
Beispiel: die Abwärme aus einem lokalen Rechenzentrum; die Erschließung von Umweltwärme oder Abwasserwärme; Biomasse; Tiefengeothermie.

3. Zielszenarien und Umsetzungsstrategie: Der dritte Schritt erfolgt auf der Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse. Dabei soll für das beplante Gebiet in seiner Gesamtheit die langfristige Entwicklung zu einer auf erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beruhenden Wärmeversorgung beschrieben werden. Die Kommune teilt das beplante Gebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein und entwickelt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmeplanung.

4. Kommunaler Wärmeplan: In einem letzten Schritt fasst die Kommune die wesentlichen Ergebnisse der vorherigen Schritte zusammen.

Nein. Ein Wärmeplan im Sinne des WPG ist lediglich ein Planungsinstrument. Ein solcher führt daher nicht zu einer rechtlich verbindlichen Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.

Die Gemeinden und Städte sollen planungsverantwortliche Stellen in Bayern werden. Das bedeutet, die Verpflichtung zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans geht vom jeweiligen Bundesland auf die Gemeinden und Städte über. Sobald dies geschehen ist, hat das jeweilige Bundesland den Gemeinden und Städten den daraus entstehenden Mehraufwand aufgrund des Konnexitätsprinzips auszugleichen.

Der Freistaat Bayern wird den Kommunen nach der landesrechtlichen Umsetzung die Kosten für die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung nach WPG in pauschalierter Form erstatten, insoweit eine solche durchzuführen ist. Bereits erfolgte Zahlungen zur Erstellung einer Wärmeplanung aufgrund einer Bundes- oder Landesförderung sollen hierbei in Anrechnung gestellt werden. Die Erstattung soll ohne größeren Verwaltungsaufwand, voraussichtlich entsprechend der Größe und Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune erfolgen.

Sobald der Freistaat Bayern die rechtliche Verpflichtung zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an die Gemeinden und Städte als planungsverantwortliche Stellen zuweist, ist eine Förderung für die Kommunale Wärmeplanung nicht mehr möglich.

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