Wie kann ich meinen Zählerstand schnell und einfach der N‑ERGIE übermitteln? Und wo finde ich meine bisher gemeldeten Zählerstände? Hilfe bietet da das kostenlose Online-Kundenkonto. Ob für den Einzug, Auszug, die turnusmäßige Ablesung oder einfach nur ein Zwischenstand, wer seinen aktuellen Zählerstand mitteilen möchte, kann das bequem und einfach online tun.
Aus dem Zählerstand ermittelt die N‑ERGIE Ihren Jahresverbrauch und sorgt dafür, dass Ihre Rechnung so ist, wie Sie es erwarten: fair und nachvollziehbar. – Was viele nicht wissen: Übermitteln Sie (der N‑ERGIE oder Ihrem zuständigen Netzbetreiber) keinen Zählerstand, wird Ihr Verbrauch rechnerisch ermittelt: Ihre Rechnung wird also nicht auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs erstellt und kann dann entsprechend abweichen.
Vorteile
Einfache Übersicht Ihrer bisherigen Zählerstände und Ihrer Jahresverbräuche (Verbrauchshistorie)
Den eigenen Verbrauch immer im Blick. Geben Sie jederzeit Zwischenstände ein und vergleichen Sie so die von Ihnen gewünschten Zeiträume
Abschläge optimieren und so Nachzahlungen oder zu hohe Abschläge vermeiden
Weitere Schritte
1. Zugang zu Ihrem Online-Kundenkonto
Sie haben bereits einen Zugang zum Online-Kundenkonto? – Dann einfach E-Mail und Passwort eingeben und einloggen.
Wenn Sie Ihr Online-Kundenkonto noch nicht genutzt haben, schalten Sie bitte den Zugang zunächst einmalig frei. Hierfür benötigen Sie Ihre Kundennummer und die Nummer Ihres Kundenkontos.
2. Zählerstände einsehen und online mitteilen
Nach dem Login finden Sie unter „Zählerstand“ einen Überblick Ihrer bisherigen Verbräuche. Dort können Sie auch einfach den aktuellen Zählerstand inklusive Datum der Ablesung eintragen. – Fertig.
3. Zwischenablesung? – Wir prüfen direkt Ihren Abschlag
Sollte eine Abschlagsänderung möglich und sinnvoll sein, schlagen wir Ihnen nach der Eingabe des Zählerstands einen optimierten Abschlag vor. So schützen Sie sich vor Nachzahlungen und zahlen auch nie zu viel.
Häufige Fragen und Antworten
Aus dem Zählerstand ermitteln wir Ihren Jahresverbrauch und sorgen dafür, dass Ihre Rechnung so ist, wie Sie sie erwarten: fair und nachvollziehbar. Sollten Sie uns oder Ihrem zuständigen Netzbetreiber keinen Zählerstand übermitteln, wird Ihr Verbrauch rechnerisch ermittelt: Ihre Rechnung wird also in diesem Fall vom tatsächlichen Verbrauch abweichen.
Strom/Erdgas
Der Strom- bzw. Erdgaszähler ist je nach Gebäude an unterschiedlichen Orten angebracht. Dies könnte z. B. im Keller, im Treppenhaus oder in Ihrer Wohnung (oft Eingangsbereich) sein.
Stromzähler
Erdgaszähler
Wasser
Der Wasserzähler ist bei der Wasserleitung zu finden: meist im Keller/Heizraum oder in der Wohnung (z. B. bei der Spüle, Toilette, Waschmaschine).
Strom/Erdgas
Den aktuellen Wert (sog. Zählerstand) finden Sie auf der Anzeige des Zählers, die aus drehbaren Rädchen besteht. Die weißen Zahlen im schwarzen Feld sind abzulesen und exakt von links nach rechts anzugeben. Die letzte, rot eingerahmte Zahl ist zu ignorieren und soll nicht gemeldet werden. Die Messgröße lautet kWh.
Falls es auf Ihrem Zähler zwei Werte gibt und HT/NT dabeisteht, notieren Sie bitte beide Werte. Diese einzelnen Werte müssen an uns übermittelt werden.
- HT = Hochtarif = Ihr Verbrauch am Tag
- NT = Niedertarif = Ihr Verbrauch in der Nacht
Teilen Sie uns bitte den T0-Wert mit, der auf dem Display in der oberen Zeile angezeigt wird.
Hinweis: Warten Sie ggf. bitte einen kurzen Moment, bis die Anzeige von selbst auf den T0-Wert umspringt.
Erdgas (bei Modellen mit einer Anzeige aus drehbaren Rädchen):
Den aktuellen Wert (sog. Zählerstand) finden Sie auf der Anzeige des Zählers, die aus drehbaren Rädchen besteht. Die weißen Zahlen im meist schwarzen Feld sind abzulesen (d. h. die Zahlen bis zum Komma) und exakt von links nach rechts anzugeben. Bitte nicht auf- oder abrunden. Die rot eingerahmten Zahlen sind zu ignorieren. Gemessen wird Kubikmeter (m3).
Wasser
Den aktuellen Wert (sog. Zählerstand) finden Sie auf der weißen Anzeige des Zählers, die aus drehbaren Rädchen besteht. Alle schwarzen Zahlen (vor der Maßeinheit m3) sind abzulesen.
Hinweis: Bei manchen Wasserzählern verdeckt die Schutzkappe des Zählers den abzulesenden Wert.
Wichtige Information für Hausbesitzer, die Teile ihres Frischwassers zur Bewässerung des Gartens nutzen:
Für diesen Teil kann eine Gebührenbefreiung beim Städtischen Kassen- und Steueramt beantragt werden (Voraussetzung: geeichter Zwischenzähler). Der entsprechende Verbrauch (sog. Gießwasserverbrauch) ist an das Städtische Kassen- und Steueramt zu melden.
Die Ablesung des Gießwasserzählers ist zeitgleich mit der Ablesung des Hauptzählers vorzunehmen und der Zählerstand innerhalb von 14 Tagen zu melden. Eine Mitteilung ist auch erforderlich, wenn während des Ablesezeitraumes kein Wasser vergossen wurde. Wird der Zeitraum nicht fristgerecht gemeldet, entfällt die Gebührenbefreiung für diese Wassermenge. Sie kann auch in der nächsten Ableseperiode nicht nachgemeldet werden. Es dürfen nur Wassermengen gemeldet werden, die nicht in das Kanalnetz eingeleitet werden.
Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage der Stadt Nürnberg bzw. direkt beim Städtische Kassen- und Steueramt zu finden.