Elektrofahrzeug registrieren und THG-Quote für 2024 sichern
Jetzt ganz einfach THG-Quote Ihres E-Fahrzeugs an die N‑ERGIE übertragen und THG-Prämie sichern
Bitte beachten Sie: Da wir unser Kontingent für 2024 aufgebraucht haben, können wir leider keine Anträge mehr annehmen.
Wer vollelektrisch fährt, verursacht keine klimaschädlichen Emissionen – sammelt also Pluspunkte fürs Klima. Mit diesen Pluspunkten können Sie Geld verdienen.
Hinter der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verbirgt sich ein gesetzlich verankertes Klimaschutz-Instrument, das Treibhausgase im Verkehrssektor verringern soll. Hierbei bekommen vollelektrische Fahrzeuge (keine Hybridfahrzeuge) THG-Quoten zugeteilt, welche dann von Unternehmen erworben werden können, die sonst wenig andere Möglichkeiten haben, ihren CO2-Ausstoß zu verringern bzw. die an sie gestellten gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.
Egal ob Sie N‑ERGIE Kund*in sind oder nicht:
Wir vermitteln die Ihnen zugeteilten Pluspunkte an Andere. Und Sie profitieren von mindestens 85 Euro THG-Prämie für Ihr E-Fahrzeug.
Informationen zu den berechtigten Fahrzeugklassen
Angaben je Fahrzeug und Jahr (Preisstand 1. Januar 2024):
E-PKW (Klasse M1) - 85,00 Euro
E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1) - 127,00 Euro
E-Nutzfahrzeuge (Klasse N2) - 875,00 Euro
E-Nutzfahrzeuge (Klasse N3) - 1.420,00 Euro
E-Busse (Klasse M3) - 3.060,00 Euro
Sonstige Fahrzeuge (Klasse L - L3e-A2/A3, L4e-A2/A3, L5e und L7e) - 85,00 Euro
Bis zu 150 Euro zusätzlich für N‑ERGIE Stromkund*innen
Über das CO2-Minderungsprogramm fördert die N‑ERGIE den Kauf und die Installation einer Wallbox durch einen ihrer E-Mobil-Partner mit bis zu 150 Euro.
Der Antrag kann hier online unter der Förderposition: „Einbau einer Wandladestation“ gestellt werden.
Fragen und Antworten zur THG-Quote
Allgemeine Fragen
Da wir unser Kontingent für 2024 aufgebraucht haben, können wir leider keine Anträge mehr annehmen. Ab Januar 2025 können Sie hier Ihre THG-Quote wieder an uns übertragen.
Grundsätzlich erhalten nur Halter von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (ersichtlich aus Zulassungsbescheinigung Teil I Feld P.3 = Elektro und Feld 10 = 0004) mit Zulassung in Deutschland, wenn sie im Inland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen, einmal jährlich eine THG-Quote je Fahrzeug zugeteilt.
Antragsfähig im Sinne des Umweltbundesamtes (UBA) sind die EG-Fahrzeugklassen M1 (PKW), N1, N2 und N3 (leichte und schwere Nutzfahrzeuge) sowie M3 (Busse).
Zusätzlich erhalten verschiedene Fahrzeuge der Klasse "L" (L3e-A2/A3, L4e-A2/A3, L5e und L7e) mit Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) die THG-Prämie.
Nicht zugelassen sind Verbrenner, Hybrid-Autos, Plug-In Hybride sowie Erdgas- und Wasserstoffautos. Zudem werden seit Juli 2023 auch diverse E-Zweiräder wie S-Pedelecs, Elektroroller und andere E-Kleinstfahrzeuge nicht mehr zugelassen.
Im Privatbereich erhaltene Einnahmen aus der THG-Quote unterliegen nach aktuellem Meinungsstand in der Regel nicht der Einkommensteuer i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG.
Für gewerbliche Unternehmen bzw. steuerpflichtige Einrichtungen sind diese Einnahmen in der Regel als Betriebseinnahme (unabhängig von deren Höhe) ertragssteuerpflichtig.
Hinweis: Wir sind nicht befugt eine individuelle steuerliche Beratung durchzuführen und empfehlen Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren.
Sie erhalten die Vergütung nach behördlich bestätigter Zertifizierung des Umweltbundesamtes (voraussichtlich ca. vier bis fünf Monate nach Registrierung auf der N‑ERGIE Internetseite) auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Nein. Es ist nur eine Auszahlung je Fahrzeug und pro Jahr möglich.
Hat der*die Vorbesitzer*in die THG-Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt, ist er verpflichtet, Sie darüber zu informieren.
Es ist nur eine Auszahlung je Fahrzeug und pro Jahr möglich. Haben Sie die THG-Prämie in diesem Jahr bereits beantragt und erhalten, sind Sie verpflichtet, den Nachbesitzer darüber informieren.
Fragen zur Registrierung
Wir benötigen ein paar persönliche Angaben wie Name, E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung.
Zudem benötigen wir Angaben aus Ihrem Fahrzeugschein und ein Foto/Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
Wichtiger Hinweis:
Um Ablehnungen von Anträgen durch das Umweltbundesamt zu vermeiden, achten Sie bitte auf eine gute Bildqualität Ihres Fotos/Scans sowie die korrekte Angabe Ihrer Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Beachten Sie dazu die Hinweise unter: "Wie muss ich den Fahrzeugschein fotografieren bzw. einscannen?"
Als Stromkund*in der N‑ERGIE halten Sie bitte auch Ihre Kundennummer bereit.
Wenn Sie noch kein*e Kund*in der N‑ERGIE sind, benötigen wir noch Ihre Adresse.
Bitte scannen oder fotografieren Sie die aufgeklappte Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins. Das PDF bzw. das Foto (JPG, PNG) können Sie in unserem Online-Formular hochladen.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund vermehrter Ablehnungen von Anträgen durch das Umweltbundesamt, die auf Mängel bzgl. der eingescannten Fotos/Scans zurückzuführen sind, bitten wir Sie beim Scan Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) folgendes zu beachten:
- Alle vier Ecken müssen sichtbar sein (keine abgeschnittenen Ecken) sowie möglichst keine Knicke.
- Bild-Auflösung von mindestens 1920 x 1080 Pixeln
- Keine schwarz-weiß Scans
- Keine unscharfen oder verwackelten Bilder
- Jede/r Ziffer/Buchstabe auf dem Fahrzeugschein muss zweifelsfrei erkennbar sein (auch die grünen Zeilenbeschriftungen!)
Fahrzeugscheine, die den oben aufgeführten Kriterien nicht entsprechen, können nicht angenommen werden!
Zudem werden einige Angaben zu Ihrem Fahrzeug abgefragt.
Beispiel einer Vorderseite:
Ja. Entscheidend ist aber, dass der/die Halter*in den Antrag stellt.
Ja. Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragssteller*in und eingetragene*r Fahrzeughalter*in übereinstimmen. Bitte achten Sie bei der Registrierung Ihrer Fahrzeuge darauf anzugeben, dass Sie ein*e gewerbliche*r Nutzer*in sind. Hintergrund: Auf den ausgezahlten Bonus wird zusätzlich die Umsatzsteuer an Sie ausgezahlt.
Im Prinzip ja. Relevant ist hierbei, wer als Halter*in in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist. Ist Ihr Arbeitgeber eingetragen, benötigen wir von diesem eine Vollmacht.
Ja. Ausschlaggebend ist, dass Sie als Fahrzeughalter*in im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Ja, bei der Anzahl gibt es keine Einschränkung.
In unserem Online-Formular können Sie jeweils ein Fahrzeug registrieren. Bei jedem weiteren Fahrzeug müssen Sie den Registrierungsvorgang durch erneutes klicken auf "Jetzt Prämie sichern" durchlaufen.
Wenn Sie mehr als 2 Fahrzeuge registrieren möchten, wenden Sie sich bitte an thg-quote@n-ergie.de.
Ja, Sie werden von uns frühzeitig informiert und erhalten ein Angebot über eine neue Prämienhöhe für das kommende Jahr.
Sie haben noch weitere Fragen?
Dann schreiben Sie uns einfach: thg-quote@n-ergie.de